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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Niedersachsen findest du hier .
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Am 25. August hat das Land Niedersachsen eine aktualisierte Corona-Verordnung herausgegeben. Die Beschränkungen richten sich nun nicht mehr nur nach der 7-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises, sondern nach drei Warnstufen. Diese ergeben sich aus der 7-Tage-Inzidenz sowie der Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten.
Sofern für euren Landkreis keine Warnstufe ausgerufen ist, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Gemäß § 4 Absatz 3 bleiben Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auch weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen. Zudem benötigt ihr, wie bisher, ein Hygienekonzept. Auch muss grundsätzlich weiterhin die Aufsicht durch pädagogische Fachkräfte oder ehrenamtliche JuLeiCa-Inhaber*innen erfolgen.
Ab Warnstufe 1 muss nach § 8 bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) angewendet werden. Ausnahmen davon bilden Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult wurden, sowie Schüler*innen die im Rahmen des Schulbesuchs verbindlich zweimal wöchentlich getestet werden.
Nach § 14 Absatz 3 dürft ihr, sobald in eurem Landkreis die Warnstufe 1 eintritt, Angebote und Freizeiten in Bildungsstätten, Jugendherbergen o. ä. nur noch mit max. 50 Teilnehmenden durchführen. Zudem muss dann ab Warnstufe 1 bei mehrtägigen Veranstaltungen zu Beginn ein Corona-Test erfolgen, bei Teilnehmenden, die die 2G-Regel (geimpft oder genesen) nicht erfüllen, muss zusätzlich zweimal pro Woche ein Corona-Test durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung keine Übernachtungen beinhaltet.
Für die Warnstufen 2 & 3 lassen sich der Verordnung noch keine Vorgaben entnehmen. Diese sollen der Verordnung hinzugefügt werden, sobald das durch das Infektionsgeschehen erforderlich ist.
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