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Corona

Freizeiten wieder möglich! Corona-Update Nr. 7.

Veröffentlicht: 17.05.2021
Autor: Jens Beuker

Am 10.05. ist eine neue Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Es gibt darin zahlreiche Änderungen für den Bereich der Jugendarbeit. Da einige Dinge darin zunächst noch unklar waren und wir die Entwicklung abwarten wollten, haben wir euch nicht direkt informiert. Inzwischen herrscht aber Klarheit, so dass wir euch umfassend informieren können.

Die wichtigste Neuerung ist wahrscheinlich, dass Kinder- und Jugendfreizeiten (§11 (4)) mit bis zu 50 Teilnehmenden wieder erlaubt sind. Zu Beginn der Freizeit muss allerdings ein negatives Testergebnis vorliegen und dann muss jeweils 2-mal wöchentlich innerhalb der Veranstaltung getestet werden. Darüber hinaus ist in dem jeweiligen Landkreis, in dem die Jugendherberge oder ähnliche Einrichtung liegt, der 7-Tage-Inzidenzwert zu beachten: Dieser muss unter 100 liegen, denn sonst greift die Bundesgesetzgebung und eine Beherbergung ist nicht mehr möglich. Trotz dieser Voraussetzungen werten wir die Entwicklungen als Lichtblick, denn aktuell sind nur in Niedersachsen solche Freizeit-Maßnahmen wieder erlaubt, in allen anderen Bundesländern noch nicht. Nach Auffassung des LJR (Landesjugendring) sind somit auch kleinere Zeltlager auf Campingplätzen möglich.

Zu den Testungen: Grundsätzlich sind auch in der Jugendarbeit, nicht nur bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Tests vorgesehen. Zu Beginn der Maßnahme und 2-mal wöchentlich bei längeren Maßnahmen sind Tests durchzuführen. Die Selbsttests müssen unter Aufsicht durchgeführt werden, das heißt von Jugendleiter*innen oder von Mitarbeiter*innen der Jugendherberge. Wenn ihr einen Selbsttest beaufsichtigt habt, müsst ihr den Getesteten auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung über das negative Testergebnis ausstellen. Hier findet ihr den Link zu der Bescheinigung. Die Frage der Finanzierung der Selbsttests ist leider noch nicht abschließend geklärt. Auch die kostenlosen Bürger*innentests können natürlich alternativ genutzt werden. Diese werden oft von Apotheken angeboten. Kinder bis 14 Jahre sind bei der Teilnahme an Freizeiten von der Testung nicht ausgenommen.

Weiteres findet ihr hier und hier, in den Informationen des Landesjugendrings.

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