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Allgemein, Corona

Jugendversammlungen dieses Jahr?!

Veröffentlicht: 05.11.2020
Autor: Julian Mader-Pathmanathan

In den letzten Wochen erreichten uns im Landesjugendsekretariat (LJS) vermehrt Anfragen zu noch offenen Sitzungen unserer Untergliederungen. Wir wollen euch mit diesem Newsbeitrag ein Stück weit entgegenkommen und eine Einschätzung zum rechtlichen Stand der Dinge geben.

Generell gilt: Was in unserer Jugendordnung steht, gilt auch in diesem Jahr.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie wurde allerdings im März ein Gesetz verabschiedet, dass es Vereinen ermöglicht, Sitzungen auch in digitaler Form stattfinden zu lassen. Dies gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2021. Ihr könnt also fristgerecht (siehe Geschäftsordnung) z.B. zu einer virtuellen Jugendversammlung einladen und diese als Videokonferenz durchführen.

Weiterhin dürfen Gremiensitzungen auch in Präsenz stattfinden. (§ 9 Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen). Dies betrifft beispielsweise Jugendversammlungen oder Vorstandssitzungen. Beachtet hierfür bitte unser Hygienekonzept (es gilt das Abstandsgebot).

Solltet ihr noch Unterstützung brauchen, könnt ihr euch gern bei uns im LJS melden!

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