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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Landesverband Niedersachsen findest du hier.
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Die neue Verordnung für Niedersachsen ist heute in Kraft getreten. Sie enthält Veränderungen für die Jugendarbeit und sieht Lockerungen für diese vor. Hier die wesentlichen Änderungen:
Freizeiten, Seminare und andere Veranstaltungen mit Übernachtungen dürfen nun mit maximal 50 Personen durchgeführt werden. Dabei muss das Hygienekonzept vom Landesjugendring beachtet werden. Wir von der DLRG-Jugend haben auch ein eigenes Hygienekonzept, das umgesetzt werden muss. Liegt dieses vor, können solche Veranstaltungen ohne Abstandsregeln durchgeführt werden.
Gruppenstunden und Veranstaltungen in festen Jugendgruppen dürfen ebenfalls mit bis zu 50 Personen stattfinden. Auch hier gelten keine Abstandsregelungen. Außerdem ist nicht länger notwendig, dass eine pädagogische Fachkraft oder ein*e Juleica-Inhaber*in die Gruppe leiten muss.
Das heißt, falls ihr während den Sommerferien eine Freizeit anbieten wollt, würde das nun sogar mit Übernachtung und mit bis zu 50 Personen gehen, auch wenn diese unter 18 Jahre alt sind.
Bei Angeboten mit wechselnden Teilnehmenden und Tagesveranstaltungen der Jugendbildung sind die Abstandsgebote wie bisher einzuhalten.
Die komplette Verordnung findest du unter: https://www.niedersachsen.de/download/156982
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