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Corona

Update zu Corona und Jugendarbeit Nr. 5

Veröffentlicht: 12.10.2020
Autor: Julian Mader-Pathmanathan

Ende letzter Woche, am Freitag den 9. Oktober, ist wieder eine neue Corona-Verordnung vom Land Niedersachsen in Kraft getreten.

Mit diesem Newsbeitrag wollen wir euch wieder auf den neusten Stand bringen und das Wichtigste in Bezug auf unsere Jugendarbeit klären.

Die neue Verordnung wurde neu gegliedert. Danach muss nun im öffentlichen Raum immer Abstand gehalten und eine Maske getragen werden. Für unsere Arbeit gilt diese Regelung jedoch nicht, da wir unter den Bereich der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII fallen, gemäß § 2 (2) Nr. 8 (Abstandsgebot) und § 3 (3) Nr. 7 (Mund-Nase-Bedeckung).

Aber genug Paragrafen - das heißt: Bei Angeboten der Jugendarbeit kann auf eine Mund-Nase-Bedeckung und den Mindestabstand verzichtet werden.

Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Versammlungen (also Gremien, wie einer Vorstandssitzung oder einem Rat) gilt weiterhin das Abstandsgebot.

An dieser Stelle verweisen wir auf unser eigenes Hygienekonzept. Der Landesjugendring (LJR) hat sich diesbezüglich auch Gedanken gemacht, welche in folgendem Konzept niedergeschrieben sind. Falls ihr Teilnehmer*innen aus einem Risikogebiet habt, dann kontaktiert in jedem Fall vor Reisebeginn die (Jugend-)Herberge. Eine Liste von Risikogebieten findet ihr hier.

Und wie immer: Bleibt gesund!

Update: Das Beherbergungsverbot wurde am 15. Oktober für das Land Niedersachen (vorläufig) außer Kraft gesetzt.

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